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Die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG
Seit 2002 besteht für Vorstände und Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen die Pflicht, die sogenannte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abzugeben. Die Einführung der Erklärungspflicht durch § 161 AktG ist der bisherige Höhepunkt der Entwicklung der Corporate Governance in Deutschland. Zunächst zeichnet der Autor den Verlauf der Corporate-Governance-Debatte nach und stellt den Kodex vor. Es folgt eine ausführliche Analyse des § ...

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